Es gibt ihn wieder – den Heizkostenzuschuss!
Auf Antrag der SPÖ- Parteivorsitzenden Birgit Gerstorfer wurde auch heuer wieder ein Heizkostenzuschuss für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher beschlossen.
Der Heizkostenschuss für die Heizperiode 2020/21 beträgt 152 Euro pro Haushalt und gebührt allen Personen, wenn das monatliches Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Erstmals sind auch Sozialhilfebezieher anspruchsberechtigt.
Die Einkommensgrenzen betragen für:
- Alleinstehende: 950 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1500 Euro
- jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe: 240 Euro
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro
Es muss sich bei der Wohnung um einen Hauptwohnsitz in OÖ handeln und die Wohnung muss ständig bewohnt sein.
Anträge können in der Zeit vom 11. Jänner bis zum 23. April 2021 bei den Gemeindeämtern gestellt werden. Dort liegen die Anträge auf, aber auch wir sind gerne beim Ausfüllen behilflich.
Nähere Informationen findest du hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm